Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung automatisch zur Anwendung:
Vertragspartner
Fahrschule Moscariello Zürichstrasse 194, 8910 Affoltern am Albis
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Buchungen (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die obgenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Datenschutz/Missbrauch
Die Fahrschule Moscariello wird hiermit berechtigt, die Personaldaten der Kursteilnehmer und Fahrschüler aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden wurden (Buchhaltung/Treuhand, Versicherungen, Homepage-Hersteller, etc.), weiterzugeben. Die Fotos, die während der besuchten Kurse oder Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für unsere Homepage, die eigenen Facebook-Seiten oder eigenen Werbezwecke verwendet werden. Bei missbräuchlichen oder böswilligen Registrierungen und/oder Anmeldungen für unsere Kurse oder Fahrlektionen, müssen die Kurs- oder Fahrlektionskosten vom Verursacher vollumfänglich übernommen werden. Weitere rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
Versicherung
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Lehrfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet. Er hat für durch ihn verschuldete Schäden aufzukommen, soweit keine Deckung durch eine entsprechende Versicherung besteht. Die Chresta GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung ist Sache der Kursteilnehmer. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.).
Lernfahrausweis
Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis, der entsprechenden Kategorie mitzuführen.
Dauer / Preise / Bezahlung
Unser Team berechnet jeweils pro Lektion 45 Minuten. Die Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Darin enthalten sind Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf unserer Instagram Seite ersichtlich. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionspreise zu ändern.
Die Fahrlektionen müssen bei der Fahrschule Moscariello jeweils im Voraus bezahlt werden.
Wurde die gebuchte Fahrlektion nicht bereits vor Beginn bezahlt, muss dies direkt nach der Fahrlektion nachgeholt werden. Wurde auch die zweite Fahrlektion nicht bezahlt, werden die offenen Beträge der bereits absolvierten Fahrlektionen gemahnt und die Sperrung für weiter Fahrlektionen ausgelöst. Bis zur vollständigen Bezahlung der bereits absolvierten Fahrlektionen werden keine neuen Fahrlektionen mehr vereinbart. Für eine eventuelle Mahnung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 20.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung wird ein Verzugszins von 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der erteilten Fahrlektionen, erteilt der Fahrschüler hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig zurückbezahlt wurden. Auf Wunsch des Fahrschülers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 50.00 beantragt werden. Jegliche Beratungsgespräche ob am Telefon per E-Mail oder bei der Fahrschule Moscariello werden in Rechnung gestellt.
Treffpunkt / Abholservice
Der Treffpunkt für Fahrlektionen befindet sich grundsätzlich am Bahnhof Affoltern am Albis oder Bahnhof Wallisellen. Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit den Fahrlehrern individuell vereinbart werden.
Administrations- und Versicherungspauschale
Darin enthalten sind Leistungen, die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden, wie z.B. Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Kaskoversicherung in der Versicherungspauschale eingeschlossen, ausgenommen ist ein allfälliger Selbstbehalt. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch, Übermüdung. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Fahrlektionen CHF 100.00 und ist ab Beginn der Ausbildung nicht mehr rückerstattbar und nur gültig für die Dauer der entsprechenden Kategorie.
Terminierung / Annullierung / Verspätungen
Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer vergleichen und überprüfen. Der Fahrschüler wird nicht über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder absolvierten Fahrlektionen informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.
Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler spätestens 2 Arbeitstage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin per Instagram oder Whatsapp an die Telefonnummer des Fahrlehrers erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die vereinbarten Lektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden. Ärztliche Zeugnisse werden nicht anerkannt.
Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Der Fahrlehrer wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Fahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.
Nicht Bestreiten einer theoretischen oder praktischen Prüfung (Absage durch den Fahrlehrer/in)
Das Fahrlehrerteam behält sich vor, wenn die Prüfungsreife nicht erreicht wird, die Prüfung theoretisch oder praktisch automatisch zu verschieben, ebenfalls müssen bei allen offenen Rechnungen und Forderungen, seitens Schüler/in, an die Fahrschule Moscariello beglichen sein, vor dem Antritt an eine theoretische oder praktische Prüfung, ansonsten wird sie nicht gefahren.
Verkehrskundeunterricht
Bei einem Ausfall des Kursleiters wegen Krankheit oder Unfall behält sich die Fahrschule Moscariello das Recht vor, die Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen. Die Fahrschule Moscariello behält sich ausserdem das Recht vor, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich weniger als vier Teilnehmer angemeldet haben. Im Falle einer Absage (nicht Verschiebung) wird das Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Der geschuldete Betrag für den Verkehrskundeunterricht wird spätestens vor Ort beglichen, ansonsten wird der Termin als nicht besucht deklariert.
Praktische Führerprüfung / 3. Führerprüfung
Wird der Fahrschüler von unseren Fahrlehrern zur praktischen Führerprüfung begleitet, gilt dies als zwei Lektionen und wird nach aktuellem Tarif verrechnet. Die erste Lektion dient zur Vorbereitung für die Prüfungsfahrt und die zweite Fahrlektion ist die Prüfungsfahrt. Wer zur dritten Führerprüfung antreten muss, muss noch mindestens 10 Fahrlektionen absolviert haben. Erst danach werden wir einen neuen Prüfungstermin vereinbaren.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Fahrschule Moscariello behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Kursteilnehmern bei jeder Anmeldung gelesen und akzeptiert.
Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Moscariello ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Affoltern am Albis. Gültig ab 16. September 2022
